Ohne Rauch geht’s auch: Haltstellen im DING-Gebiet bald qualmfreie Zone


Ab 1. Juni gilt das Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden - Württemberg bereits beim Warten auf Bus und Bahnen Rauchen verboten! Was seit 2007 bundesweit einheitlich in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Straßenbahn, Taxi) sowie in Bahnhöfen gilt , wird in Baden -Württemberg nach der Landtagsentscheidung vom Februar dieses Jahres ab 1. Juni auch an den Straßenbahn - und Bushaltestellen des öf fentlichen Personennahverkehrs entsprechend gesetzlich geregelt. Zigaretten, Zigarren und Zigarillos sowie Dampf - und ähnliche Produkte dürfen hier nicht benutzt werden. So will es das neue Landesnichtraucherschutzgesetz. Betroffen davon ist auch das Gebiet 
der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund -GmbH (DING) in Baden -Württemberg. 

Zur Unterstützung seiner Partner hat der Verbund die Produktion von  einheitlich gestalteten, wetterfesten und UV -beständigen Aufklebern und Hinweisschildern „Rauchfreie Haltestelle “ in unterschiedlichen Formaten übernommen. Zudem bietet der länderübergreifende Verbund fürseine n bayerischen Teil , in dem es kein gesetzliches Rauchverbot an Haltestellen gibt, ergänzend eine angepasste Version der Hinweisschilder mit der Bitte auf Rücksichtnahme („Danke , dass du an der Haltestelle nicht rauchst. “) an. „Somit ermöglichen wir eine weitgehend einheitliche Kommunikation,“ betont DING -Geschäftsführer Bastian Goßner. Insbesondere an der Nahtstelle Ulm/Neu -Ulm sowie entlang der Landesgrenze komme dem Bedeutung zu.

Verantwortlich für die Umsetzung der Verbote , die dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens dienen, sind allein allerdings die Betreiber der jeweiligen Haltestellen: Kommunen und Verkehrsunternehmen respektive Straßenbaulastträger. Sie  sind verpflichtet, deutlich sichtbare Hinweise zum Rauchverbot an den Haltestellen anzubringen. In Ulm wird die SWU Verkehr laut Geschäftsführer Ralf Gummersbach dieser Forderung mit den DING -Schildern nachkommen. Er sieht das neue Gesetz positiv. „Der Schutz von Nichtrauchern im öffentlichen Raum setzt sich nun konsequent an den öffentlichen Haltestellen fort und wird auch die Aufenthaltsqualität dort für  unsere Fahrgäste deutlich verbessern.“
Dass Rauchen an Haltestellen kein Kavaliersdelikt ist, zeigen auch die 
Bußgelder, die mit Einsetzen des Gesetzes fällig werden: Die Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 200 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgten Wiederholungsfall mit einer Geld buße bis zu 500 Euro geahndet 
werden.

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