Abstand halten schafft Sicherheit
Seit einigen Jahren ist gesetzlich festgelegt: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrenden einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern – außerorts sogar von mindestens 2 Metern – einhalten.
Egal ob im Mischverkehr, bei Radfahrstreifen oder Schutzstreifen: Beim Überholen von Radfahrenden sind 1,5 Meter seitlicher Abstand Pflicht, doch gerade auf Schutzstreifen wird dieser häufig unterschätzt. Die Streifen sind oft nur etwa 1,20 Meter breit – und damit kein „Überholkorridor“ für Autos. Fährt das Fahrrad in der Mitte des Schutzstreifens und orientiert sich das Auto am Rand des Streifens, sind schnell nur rund 70 Zentimeter Abstand übrig.
Unvorhersehbare Ereignisse – eine plötzlich geöffnete Autotür, Scherben auf dem Radweg, ein Schlagloch oder ein anderes Hindernis – können dazu führen, dass Radfahrende spontan nach links ausweichen müssen. Gleichzeitig trägt der größere Überholabstand dazu bei, dass sich Radfahrende im Straßenverkehr sicherer fühlen. „Bei höheren Geschwindigkeiten oder größeren Fahrzeugen ist das Gefühl für die Radfahrenden besonders beklemmend: Schon eine kleine Kursabweichung kann zur Kollision führen – und Radfahrende haben ohne schützende Knautschzone das Nachsehen“, sagt die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm, Esther Schmid.
Der Landkreis Neu-Ulm hat nun, basierend auf der Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ der Stadt Neu-Ulm, Schilder für interessierte Kreiskommunen anfertigen lassen, die Verkehrsteilnehmende auf den Überholabstand hinweisen. Die Schilder werden den Kommunen übergeben und sorgen schon bald für eine fast beiläufige Aufklärung im Straßenverkehr.
Künftig werden also auch in Bellenberg, Illertissen, Kellmünz, Roggenburg, Buch, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Senden, Vöhringen und Nersingen Hinweisschilder zu sehen sein.