Staatsstraße 2031, Instandsetzung von Bauwerken entlang der Ortsdurchfahrt von Altenstadt
Am kommenden Montag, 5. Oktober 2026, beginnt die Instandsetzung mehrerer Bauwerke in der Ortsdurchfahrt von Altenstadt im Zuge der St 2031. Den Schwerpunkt bilden Instandsetzungsarbeiten an den Stützwänden zwischen der Staatsstraße und dem Mühlbach. Außerdem wird das Brückenbauwerk der Staatsstraße über den Mühlbach in Stand gesetzt. Die umfangreichen Arbeiten beginnen im Norden der Ortsdurchfahrt. Grundsätzlich wandert die Baustelle mit dem Baufortschritt in Richtung Süden. Um die Maßnahme möglichst schnell abzuwickeln, werden jedoch auch einzelne Abschnitte parallel ausgeführt. Da die meisten Arbeiten im Randbereich der Straße ausgeführt werden, ist keine Vollsperrung der St 2031 notwendig. Für den notwendigen Arbeitsraum muss dennoch entlang der Ortsdurchfahrt stellenweise eine halbseitige Sperrung eingerichtet werden. Für die verkehrssichere Abwicklung erfolgt eine Signalisierung mittels Baustellenampel.
In der Ortsdurchfahrt von Altenstadt im Zuge der St 2031 verläuft parallel zur Straße der Mühlbach. Entsprechend befinden sich auf nahezu der gesamten Strecke Stützwände zwischen der Staatsstraße und dem Gewässer. Ebenso kreuzt die Staatsstraße etwa in der Mitte der Ortsdurchfahrt den Mühlbach mit einer Brücke. Die Stützwände und das Brückenbauwerk sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Das hohe Bauwerksalter zeigt sich in Form von Betonabplatzungen und Korrosionserscheinungen. Zudem sind Teile der Geländer korrodiert und die Fugen weisen altersbedingte Schäden auf.
Um die Bauwerke instand zu setzen, werden in den betroffenen Teilbereichen die Betonschäden fachgerecht behoben, korrodierte Bauteile getauscht und die Fugen erneuert. In Abstimmung mit dem Markt Altenstadt werden auch die betroffenen Gehwegabschnitte an den nördlichen Stützwänden erneuert.
Der Baubeginn ist am kommenden Montag, 5. Oktober 2026. Die Arbeiten sollen abhängig von der Witterung dieses Jahr möglichst weit fortschreiten. Nächstes Jahr werden die noch fehlenden Bereiche folgen. Teilweise können die Schadstellen nur im Rahmen des großen Kanalabschlags 2027 instandgesetzt werden, da diese erst bei dem dann abgesenkten Wasserstand zugänglich sind.
Die Maßnahmen werden im Randbereich und im Gehwegbereich der St 2031 durchgeführt. Aus diesem Grund ist eine Vollsperrung der St 2031 nicht notwendig. An einzelnen Stellen ist dennoch für den notwendigen Arbeitsraum eine halbseitige Sperrung notwendig. Eine Baustellenampel ermöglicht dort die sichere Verkehrsabwicklung. Um den Eingriff in den Verkehr weiter zu minimieren, wird die Baustellenampel nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten zurückgebaut.
Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet alle Betroffenen um Verständnis für die unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen und um Beachtung der Verkehrssicherungsmaßnahmen, damit eine sichere, schnelle und gute Abwicklung der Instandsetzungsarbeiten gewährleistet werden kann.