Erklärung zu der Barrierefreiheit

Der Landkreis Neu-Ulm ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite landkreis-nu.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit BayDiV
    • Absätze werden manchmal nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System war in der Vergangenheit nicht darauf ausgelegt. Die Funktionalität wurde inzwischen ergänzt. An manchen Stellen können dennoch noch keine p-Tags vorhanden sein.

    • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen. Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

    • Angaben in Formular-Feldern werden vor dem Absenden des Formulars nicht automatisch überprüft

    • Teilweise fehlende Statusmeldungen bei Zustandsänderungen auf der Webseite

    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.

    • Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.03.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter poststelle(at)landkreis-nu.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter poststelle(at)landkreis-nu.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 7040-0
E-Mail: poststelle(at)landkreis-nu.de

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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