Der Landkreis Neu-Ulm ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite landkreis-nu.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf landkreis-nu.de noch vorhanden:
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Videos mit Untertitel und Audiodeskription / Volltext-Alternative / Audiodeskription für Videos
Auf der Seite Landrat ist ein Video eingebunden, das aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen ist. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von dem Landkreis Neu-Ulm erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden manchmal nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System war in der Vergangenheit nicht darauf ausgelegt. Die Funktionalität wurde inzwischen ergänzt. An manchen Stellen können dennoch noch keine p-Tags vorhanden sein.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Fehlervermeidung in Formularen
Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar
Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Webseite), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Gesundheitsregion plus
- Bürgerservice A-Z
- Rechtssammlung
- Landrat
- Bauen & Wohnen
- Städte, Märkte und Gemeinden
- Bildungsregion
- Archäologischer Park Kellmünz-Caelius Mons
- Klostermuseum Roggenburg
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.09.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf landkreis-nu.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html