Dienstleistung

Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (zwischen 14 und 17 Jahren) und Heranwachsende (im Alter von 18 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) im Jugendstrafverfahren.

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