Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Auch bei einer gesetzlichen Steuerbefreiung -abhängig von der Fahrzeugart- werden durch die Zulassungsbehörden grüne Kennzeichen zugeteilt, z.B. bei Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke (Bootstransporter, Pferdetransporter,...)