Oldtimer, H-Kennzeichen
Dieses Kennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden die mindestens 30 Jahre alt sind, eine Betriebserlaubnis und ein Gutachten nach § 23 StVZO besitzen. Das Oldtimerkennzeichen entspricht dem normalen Euro-Kennzeichen, wobei zusätzlich der Großbuchstabe H angefügt wird.
Die Kombination Oldtimerkennzeichen/Saisonkennzeichen ist zulässig.
Ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts, hat aber keine Beschränkungen hinsichtlich des Fahrtzweckes. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.
Die Jahressteuer beträgt unabhängig von Hubraum oder Antriebsart für Krafträder 46,02 Euro und für die übrigen Kraftfahrzeuge 191,73 Euro.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (mit Eintragung der gültigen Hauptuntersuchung/TÜV, § 29 StVZO) (soweit noch zugelassen)
- Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) (sofern nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen)
- ggf. Kennzeichenschilder (soweit noch zugelassen)
- Gutachten nach § 23 StVZO
zusätzlich soweit das Fahrzeug noch nicht auf Ihren Namen in unserem Zulassungsbezirk zugelassen ist:
- Abmeldebescheinigung (soweit stillgelegt)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- ggf. zusätzlich aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) soweit der Wohnort mittels Personalausweis/Reisepass nicht nachgewiesen werden kann. Sofern keine Meldebescheinigung vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig.
Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro - bei juristischen Personen/Firmen/Einzelfirmen/Vereine:
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug - Bestätigung über das Vorliegen einer KFZ-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Mandat für das Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zum Einzug der KFZ-Steuer
- ggf. Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EG-Typengenehmigung müssen Sie zwischen 27,00 und 37,20 EURO zahlen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.
Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,60 und 3,80 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro).
HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Je nach Gutachtenart können zusätzlich noch Gebühren in Höhe von 39,80 Euro entstehen, sofern die Erteilung einer Betriebserlaubnis erforderlich ist.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
- § 2 Nr. 22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Begriffsbestimmungen - § 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Besondere Kennzeichen - § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer