Rote Kennzeichen Händler
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.
Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Die Jahressteuer beträgt unabhängig von Hubraum oder Antriebsart für Krafträder 46,02 Euro und für die übrigen Kraftfahrzeuge 191,73 Euro.
Der Antragsteller muss
- zuverlässig sein,
- einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.
- Antrag
- Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Bestätigung über das Vorliegen einer KFZ-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-) für Rote Kennzeichen!
- Mandat für das Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zum Einzug der KFZ-Steuer
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sowie aus dem Verkehrszentralregister werden durch die KFZ-Zulassungsstelle eingeholt.
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Die Gebühr für die Zuteilung Roter Kennzeichen beträgt 132,20 Euro.
pro Verlängerung rotes Fzg.-Scheinheft 15,60 Euro.
pro Nachweisheft 4,00 Euro.