Rückkehrberatung; Inanspruchnahme
Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind wichtige Elemente der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration solle der Einzelne motiviert werden, diesen Entschluss freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Unterstützende Leistungen erleichtern es, im Heimatland dauerhaft wieder Fuß zu fassen.
Deshalb wurde auf Anregung der bayerischen Staatsregierung die Zentrale Rückkehrberatung im Jahr 2003 gegründet und seither kontinuierlich ausgebaut. Erfolgte die Rückkehrberatung zunächst hauptsächlich durch die in den Zentralen Rückkehrberatungsstellen tätigen Wohlfahrtsverbände und durch Coming Home der Landeshauptstadt München, wurden mit der Einrichtung Zentraler Ausländerbehörden in jedem Regierungsbezirk im Jahr 2015 auch staatliche Stellen für die Rückkehrberatung zuständig.
Es werden sowohl Asylsuchende im laufenden Asylverfahren, als auch abgelehnte und anerkannte ehemalige Asylbewerber beraten.
Rückkehrberatung steht insbesondere folgenden Personengruppen offen:
- Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Asylberechtigten und Flüchtlingen mit Abschiebeschutz nach §§ 60 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 AufenthG,
- Kontingentflüchtlingen,
- (Spät-)Aussiedlern.
Rückkehrhilfen können grundsätzlich nur für Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Rückkehrwilligen können hauptsächlich Mittel aus den bundesweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführten REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers / Government Assisted Repatriation Programme), dem durch den Bund finanzierten Rückkehrhilfeprogramm StarthilfePlus (je nach Nationalität), sowie dem Bayerischen Rückkehrprogramm gewährt werden. In bestimmten Fällen können darüber hinaus zusätzliche Rückkehr- und Reintegrationshilfen, wie z.B. über das von der EU finanzierte Programm ERRIN (European Return and Reintegration Network) zur Verfügung gestellt werden.
Zudem werden Reintegrationsprojekte von Flüchtlingsorganisationen gefördert. Innerhalb dieser Reintegrationsprojekte werden für Rückkehrer aktuelle und individuelle Informationen aus den Heimatländern beschafft. Rückkehrer vor Ort in der Heimat (nach-)betreut sowie Rückkehrer an Kontaktpersonen vermittelt.
In Bayern stehen folgende Rückkehrberatungsstellen zur Verfügung:
Staatliche Beratungsstelle in Schwaben
- Regierung von Schwaben (Augsburg) Zentrale Ausländerbehörde, Kobelweg 82, 86156 Augsburg, Tel. +49 821 3274663
Kommunale Beratungsstellen:
- COMING HOME, Landeshauptstadt München, Werinherstraße 89, 81541 München, Tel. +49 89 233 48666
Nichtstaatliche Beratungsstellen:
- Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) Südbayern (Augsburg), Lange Gasse 4, 86152 Augsburg, Tel. +49 821 5089632
Außenstellen:
- Deggendorf Rückkehrberatungsstelle, Pferdemarkt 20, 94469 Deggendorf, Tel +49 991 389 745
- Mühldorf am Inn Rückkehrberatungsstelle, Kirchplatz 7, 84453 Mühldorf am Inn
- Kempten Rückkehrberatungsstelle, Mozartstraße 4, 87435 Kempten
Weitere Informationen können wie folgt abgerufen werden:
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