Sportstätten des Landkreises; Beantragung außerschulische Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereine und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr für Trainingszwecke, Turniere und Verbandsspiele anmieten. Hierfür ist eine außerschulische Nutzung von Sportstätten zu beantragen.