Dienstleistung

Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Seit dem 12. April 2023 können die Sport- und Schützenvereine in Bayern außerdem einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landkreis Neu-Ulm möglich. Das entsprechende Antragsformular sowie die Vollzugshinweise finden Sie unter "Formulare".

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