Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Bestimmte andere Bauvorhaben sind nur bei "Plankonformität" genehmigungsfrei. Das heißt, es muss ein rechtverbindlicher Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift vorhanden sein, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der baulichen Anlage enthält und die zu errichtende bauliche Anlage muss diesen Festsetzungen entsprechen.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/verfahrensfreiebauvorhaben/index.php
Ansprechpartner aufgeteilt nach Bezirken sowie baurechtlicher und bautechnischer Sachbearbeitung
Haben Sie ein baurechtliches oder bautechnisches Anliegen? Klicken Sie Ihren Bezirk an, um den für Sie zuständigen Mitarbeiter zu ermitteln.
Baurechtliche Sachbearbeitung
- Bezirk: Bellenberg, Kellmünz, Vöhringen, Roggenburg, Senden
- Bezirk: Buch, Altenstadt, Illertissen, Oberroth, Osterberg, Unterroth
- Bezirk: Holzheim, Pfaffenhofen, Weißenhorn, gemeindefreie Gebiete
Bautechnische Sachbearbeitung
- Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen