Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
Beim Bau oder Erwerb von Eigenwohnungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Form von zinsverbilligten Baudarlehen.
Was wird gefördert?
- Neubau von Wohnraum
- Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
Die Wohnung muss angemessen groß sein. In einem Eigenheim mit zwei Wohnungen kann nur die vom Antragsteller zu nutzende Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.
Einkommensgrenze
Das Haushaltseinkommen darf die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Da bei der Einkommensberechnung nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, kann deshalb nicht allgemein verbindlich gesagt werden, bis zu welchem Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenze noch eingehalten wird.
In etwa gelten für Steuerzahler mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung folgende Höchstwerte:
Bruttoeinkommen von etwa jährlich Euro
1-Personen-Haushalt: 32.300
2-Personen-Haushalt: 49.200
3-Personen-Haushalt: 64.900
4-Personen-Haushalt: 80.600
5-Personen-Haushalt: 96.300
für jeden weiteren Angehörigen+ 12.100
für jedes haushaltsangehörige Kind+ 3.600
Der Antragsteller sollte ein Eigenkapital von etwa einem Viertel der Gesamtkosten des Baues oder Erwerbs einsetzen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Das Darlehen ist vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Vertrages über den Erwerb beim Landratsamt Neu-Ulm zu beantragen. Dort können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke und weitere Auskünfte erhalten.
Sonstige Darlehensbedingungen
Wichtig: Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Beim Erwerb darf der Kaufvertrag erst nach Bewilligung des Darlehens oder nach Zustimmung der Bewilligungsstelle abgeschlossen werden.
Außerdem sind bestimmte bautechnische Anforderungen sowie Nutzungsauflagen einzuhalten.
Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Fördergegenstände
Fördergegenstände sich bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
im Bestand von Eigenwohnraum sowie
im Bestand von Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet.
Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:
- der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
- der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer,
- die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung.
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind die Kosten der baulichen Maßnahmen, die geeignet sind, dem Begünstigten im Hinblick auf seine Behinderung die Nutzung seiner Wohnung zu erleichtern. Dabei können nur die Mehrkosten der behindertengerechten Ausstattung gegenüber einer "normalen" Ausführung (z. B. Dusche/Bad, Waschbecken) gefördert werden. Daneben können auch die Kosten für die dadurch bedingten Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 1.000,00 Euro betragen.
Förderung
Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) von höchstens 10.000,00 Euro je Wohnung.
Wichtig: Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat.
Weiterführende Links
- Wohnen in Bayern
- Bayer. Landesbodenkreditanstalt (weitergehende Informationen zu staatlichen und eigenen Förderprogrammen)
- KfW Bankengruppe (weitere Förderprogramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energiesparen und Umweltschutz)
- Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (Förderung erneuerbarer Energien -Solar, Wärmepumpen u. ä.
Im Bereich Wohnraumförderung und Wohnungsbauförderung am Landratsamt Neu-Ulm ist aktuell aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufwands mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir bemühen uns, alle Anliegen so schnell wie möglich zu beantworten. Von Nachfragen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand bitten wir deshalb abzusehen, damit sich die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter auf eine schnellstmögliche Bearbeitung konzentrieren können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.