Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
Begleitetes Fahren ab 17
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein (bis zum 30.04.2014 in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleiter mit bis zu 3 Punkten bleiben weiterhin zur Begleitung geeignet) und
- die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- Zusatzantrag für das Begleitete Fahren ab 17
- Kopien von Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Ausstellung durch die zuständige Meldebehörde)
- Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (beim Landratsamt oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich)
- 1 Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Augenoptikerbetrieb) oder augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original
für die Überprüfung jeder Begleitperson: 11,00 Euro
für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis: 39,60 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.innenministerium.bayern.de.