Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für vielen Länder benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein.
Diesen können Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Neu-Ulm beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist, dass man bereits den Führerschein im Scheckkartenformat besitzt; andernfalls muss dieser gleichzeitig beantragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich: