Dienstleistung

Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Aktuelle Hinweise

Zur Abgabe von Führerscheinanträgen ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen und persönlich zu erscheinen (nur zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins). Die Unterlagen können per Post geschickt werden an Landratsamt Neu-Ulm, Führerscheinstelle, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, oder in den Briefkasten am Landratsamt eingeworfen werden.

Bitte beachten Sie auch die weiteren allgemeinen Hinweise zur Führerscheinstelle:

Aktuelle Hinweise zur Führerscheinstelle

Spontanbesuche (ohne Termin) sind in der Führerscheinstelle zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Am Mittwoch bleibt die Führerscheinstelle geschlossen, um dadurch die Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten.

Eine vorherige Online-Terminreservierung ist weiterhin möglich und wird empfohlen.

Online-Terminreservierung

Kurzbeschreibung der Dienstleistung

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis und zu dessen Nachweis einen neuen Führerschein bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes beantragen.

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