Dienstleistung

Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

Aktuelle Hinweise

Zur Abgabe von Führerscheinanträgen ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen und persönlich zu erscheinen (nur zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins). Die Unterlagen können per Post geschickt werden an Landratsamt Neu-Ulm, Führerscheinstelle, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, oder in den Briefkasten am Landratsamt eingeworfen werden.

Bitte beachten Sie auch die weiteren allgemeinen Hinweise zur Führerscheinstelle:

Aktuelle Hinweise zur Führerscheinstelle

Spontanbesuche (ohne Termin) sind in der Führerscheinstelle zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Am Mittwoch bleibt die Führerscheinstelle geschlossen, um dadurch die Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten.

Eine vorherige Online-Terminreservierung ist weiterhin möglich und wird empfohlen.

Online-Terminreservierung

Kurzbeschreibung der Dienstleistung

Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

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