Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.
Einen Ersatzführerschein können Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Neu-Ulm beantragen. Sie erhalten dann einen EU-Kartenführerschein. Ihr Führerschein wird damit gleichzeitig auf das neue Dokument umgestellt, falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins gewesen sind.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Diebstahlsanzeige der Polizei. Bei Diebstahl des Führerscheins ist zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
Versicherung an Eides Statt. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
36,30 EUR
ggf. Kosten für Versicherung an Eides Statt bei Abnahme durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde