Führerschein; Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag jeweils um diesen Zeitraum verlängert werden.
- Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Fachkundenachweis (soweit noch nicht geprüft); nur bei Taxi, Mietwagen und Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich
- persönliche Zuverlässigkeit
- Antrag
- Führerschein
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Ausstellung durch die zuständige Meldebehörde)
- Führungszeugnis (Belegart O, Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde)
- augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. wenn eine Verlängerung über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus erteilt werden soll: leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. zur FeV
32,90 EUR