Führerschein; Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag jeweils um diesen Zeitraum verlängert werden.
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
Fachkundenachweis (soweit noch nicht geprüft); nur bei Taxi, Mietwagen und Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich
persönliche Zuverlässigkeit
Antrag
Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Personalausweis oder Reisepass
Meldebescheinigung (Ausstellung durch die zuständige Meldebehörde)
Führungszeugnis (Belegart O, Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde)
augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
ab Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. wenn eine Verlängerung über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus erteilt werden soll: leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. zur FeV