Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit sind:
Betriebskontrollen
Die Lebensmittelkontrolleure überprüfen regelmäßig die Betriebe, bei Bedarf auch mit Sachverständigen.
Betriebe, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verarbeiten (z. B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse sowie Speiseeis) werden besonders intensiv überwacht.
Während der Betriebskontrollen werden meist auch Lebensmittelproben gezogen. Betriebskontrollen finden ohne vorherige Ankündigung statt.
Probenahmen
Folgende Proben werden gezogen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Begutachtung gesandt:
- Proben nach dem Probenplan
- Verdachtsproben
- Beschwerdeproben
Verbraucherbeschwerden
Haben Sie nach dem Kauf oder Verzehr festgestellt, dass die Ware nicht in Ordnung war?
Versuchen Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Mängeln zunächst eine Klärung mit dem Geschäft. Ist dies erfolglos, nimmt der Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz Ihre Beschwerde entgegen. Sie können Ihr Anliegen auch in der Dienststelle Illertissen einreichen.
Zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen
- Ihre vollständige Adresse mit Telefonnummer
- ggf. Ihre E-Mail-Adresse
- sowie die ausgefüllten Pflichtfelder der Beschwerdeniederschrift
Beschwerden nimmt der Gesundheitliche Verbraucherschutz im Landratsamt Neu-Ulm oder in der Dienststelle Illertisen entgegen.
Sie können mit Ihrer Beschwerde
- vorbeikommen (Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Dienstgebäude DiMi, südlicher Eingang oder Dienststelle Illertissen, Ulmer-Str. 20, 2. Stock, Zimmer 215 und Zimmer 216)
- anrufen (Telefon 0731/7040 - 3411, - 3412, - 3413, - 3414, - 3415)
- oder die Beschwerdeniederschrift verschicken (per Post an Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm/per E-Mail an lebensmittelueberwachung(at)lra.neu-ulm.de, per Fax 0731/7040-3499)