Dienstleistung

Eigenkontrollsystem, Beispiele

Im Zuge der seit 01.01.2006 geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (EU-Hygienepaket) sind Lebensmittelunternehmer verpflichtet, ein oder mehrere Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Dieses sogenannte Eigenkontrollsystem ist schriftlich zu dokumentieren. Beispiele und Arbeitshilfen finden Sie in den folgenden Anhängen.

Temperaturüberwachung

Nach oben