Rote Kennzeichen Oldtimer
Historische Kraftfahrzeuge finden immer mehr Freunde. Doch wie bringt man die geliebten Oldtimer auf die Straße? Vom beabsichtigten Verwendungszweck und von der Zahl der Fahrzeuge hängt es ab, wie dies geschehen soll.
Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann (ausschließlich) zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen nach den Bestimmungen des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.
Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Die Kennzeichen werden auch zur Verwendung auf verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt. Es werden wie bei Händlerkennzeichen maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben.
Für die Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen. Rote Kennzeichen für Oldtimer werden personenbezogen ausgegeben.
Die Jahressteuer beträgt unabhängig von Hubraum oder Antriebsart für Krafträder 46,02 Euro und für die übrigen Kraftfahrzeuge 191,73 Euro.
Der Antragsteller muss zuverlässig sein.
Sie müssen über das Fahrzeug verfügungsberechtigt sein.
- Antrag
- Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden) (Erstzulassung des Fahrzeuges vor mindestens 30 Jahren)
- Gutachten nach § 23 StVZO (soweit noch kein Oldtimerkennzeichen "H" in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- ggf. zusätzlich aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) soweit der Wohnort mittels Personalausweis/Reisepass nicht nachgewiesen werden kann. Sofern keine Meldebescheinigung vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-) für Rote Kennzeichen!
- Mandat für das Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zum Einzug der KFZ-Steuer
- ggf. Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Wohnsitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen.
Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister werden durch die KFZ-Zulassungsstelle eingeholt.
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.
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Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Die Gebühr für die Zuteilung Roter Kennzeichen beträgt 127,10 Euro.
pro Oldtimer: 10,50 Euro.
pro Nachweisheft 4,00 Euro.
- § 2 Satz 1 Nr. 22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Begriffsbestimmungen - § 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Besondere Kennzeichen - § 43 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer - § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer