Bei Namens-/Adressänderung sind die Halterdaten zu berichtigen.
Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts/Adresse oder Betriebssitzes innerhalb des Landkreises oder durch Namensänderung ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halterdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen.
Nachweis der Verfügungsberechtigung bei Namensänderung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Namensänderung)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
geänderter Personalausweis oder Reisepass des Halters
ggf. zusätzlich aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) soweit der Wohnort mittels Personalausweis/Reisepass nicht nachgewiesen werden kann. Sofern keine Meldebescheinigung vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
ggf. Heiratsurkunde (sofern Personalausweis oder Reisepass nicht geändert)
bei juristischen Personen/Firmen/Einzelfirmen/Vereine:
geänderter Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
Adressänderung: 11,10 Euro
Namensänderung: 11,10 Euro
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 Euro), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 Euro).