Eintragung bei technischen Änderungen
Als Fahrzeughalter müssen Sie der KFZ-Zulassungsstelle alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen mitteilen.
Als Fahrzeughalter müssen Sie der KFZ-Zulassungsstelle alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen mitteilen.