Dienstleistung

Unerlaubte Abfallablagerungen/wilde Müllablagerungen

Wilde Müllablagerungen sind nicht nur verboten, sondern sind für alle ein großes Ärgernis und schaden der Umwelt.
Das Ablagern von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Was können Sie tun, wenn Sie wilde Müllablagerungen entdecken?
Wer ist für die Entsorgung dieser Ablagerungen verantwortlich?

Auf privaten Grundstücken muss sich der Grundstückseigentümer selbst um die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle, einschließlich der Kosten, kümmern.

Bei abgelagerten Abfällen auf öffentlichen Flächen sind die Kommunen zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an Ihre zuständige Gemeinde, falls Sie eine unerlaubte Ablagerung melden möchten. Diese kümmert sich dann um die Entsorgung der Abfälle.

Wildes Ablagern von Abfällen muss nicht sein.

Viele Abfälle können Sie kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch können über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm kostengünstig Abfälle, wie Sperrmüll, entsorgt werden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten und informieren Sie sich hier.

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