Hausmüll; Beseitigung
Der Landkreis Neu-Ulm hat das Einsammeln und Befördern von Hausmüll auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen.
Die Gemeinden regeln durch ihre Abfallsatzungen, welche Abfälle der allgemeinen Müllabfuhr überlassen werden dürfen, welche Behältergrößen für die Bereitstellung zulässig sind, in welchem Turnus (wöchentlich oder 14tägig) die Müllabfuhr erfolgt und wieviel für die Müllabfuhr zu bezahlen ist.
Privathaushalte sind im Normalfall durch den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang verpflichtet, den üblichen Haushaltsmüll über die "Müllabfuhr" der Wohnortgemeinde zu entsorgen.
Die Sperrmüllbeseitigung haben die einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt: In manchen Gemeinden erfolgt nach wie vor ein oder zweimal jährlich eine allgemeine Sperrmüllabholung, viele Gemeinden haben in der Zwischenzeit auf eine individuelle Einzelabholung, die bei der Gemeinde veranlasst und extra bezahlt werden muss, umgestellt. Einzelheiten können Sie im Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde erfahren.
Größere Mengen von Abfällen (z. B. bei Umbaumaßnahmen) können auch direkt zu den Beseitigungsanlagen des Landkreises gefahren werden. Für brennbare Abfälle steht dazu das Müllkraftwerk Weißenhorn, für nicht brennbare Abfälle die Deponie Ravensburg zur Verfügung. Auskünfte über die Anlieferungsbedingungen und die fälligen Gebühren erhalten Sie vom Abfallberater des Landkreises