Dienstleistung

Problemmüllsammlung; Sondermüll

Sondermüll, im Gesetzesdeutsch gefährlicher Abfall, darf nicht zusammen mit dem "üblichen" Müll beseitigt werden.

Sondermüll aus Privathaushalten, wie nicht aufgebrauchte Farben und Verdünnungen oder verschmutze Lösemittel, können bei der zweimal jährlich stattfindenden Problemmüllsammlung kostenlos abgegeben werden.

Sollte im gewerblichen Bereich für gefährliche Abfälle keine Verwertungsmöglichkeit bestehen, besteht eine Andienungsverpflichtung bei der GSB.

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