Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr; Information
Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr auf der St. 2509 (bisherige B 10) durch Nersingen
Mit Aufstellung der Beschilderung am 17.11.2006 trat das Durchfahrtsverbot für schwere Nutzfahrzeuge über 12 t zulässigem Gesamtgewicht zwischen der Anschlussstelle Nersingen/A 7 und der Anschlussstelle Leipheim/A 8 in beiden Fahrtrichtungen in Kraft.
Seither sind im Zuge der Staatsstraße 2509 (bisherige Bundesstraße 10) zwischen den beiden Autobahnanschlussstellen nur noch folgende Fahrten für schwere LKW über 12 t zulässigem Gesamtgewicht erlaubt:
- Fahrten, die dazu dienen, ein Grundstück unmittelbar an der gesperrten Strecke oder an einer Straße, die von dieser Strecke erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen,
- gewerblicher Güterkraftverkehr in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km ab dem ersten Beladeort des Fahrzeugs bei Fahrtbeginn (dadurch bleibt insbesondere der Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden und Landkreisen weiter möglich),
- Fahrten mit schweren Nutzfahrzeugen, die nach § 1 Abs. 2 des Autobahnmautgesetzes nicht der Mautpflicht unterliegen (z.B. Omnibusse, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge),
- Fahrten auf der B 10 als offiziell ausgewiesener Umleitungsstrecke bei besonderen Verkehrslagen,
- Fahrten an allen Samstagen vom 01.07. bis 31.08. eines jeden Jahres in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Dies ist erforderlich, damit der Schwerverkehr in der Ferienzeit überhaupt noch seinen Zielort erreichen kann, weil an den genannten Samstagen ein LKW-Fahrverbot auf der A 7 und A 8 besteht (Ferienreise-Verordnung). Dadurch soll eine Verlagerung auf das untergeordnete Straßennetz verhindert werden.
Durchfahrtsverbot auf der B 10/28 zwischen AD Hittistetten (A 7) und AS Ulm-West (A 8)
Die Regierung von Schwaben hat am 21.08.2009 für die Stadt Neu-Ulm einen Luftreinhalte-/Aktionsplan in Kraft gesetzt. Dieser beinhaltet die Einführung eines selektiven Durchfahrtsverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Verlauf der B 10/28 zwischen den Autobahnanschlussstellen Ulm-West (A 8) und dem Autobahndreieck Hittistetten (A 7). Die hierzu ergangenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen traten Anfang November 2009 in Kraft.