Herstellung oder Umgestaltung eines Gewässer
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers (z .B. eines Fischteiches) oder seiner Ufer (sog. Gewässerausbau) bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Dies gilt nicht für
Be- und Entwässerungsgräben,
kleine Teiche und Weiher, wenn sie weder mit dem Grundwasser noch mit einem anderen Gewässer oder nur durch künstliche Vorrichtungen (z. B. eine Rohrleitung) verbunden sind,
so weit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind.
Unter Ziff. 2 fallen beispielsweise die Biotopteiche in Hausgärten, die in der Regel nach unten abgedichtet sind und nur durch Niederschlagswasser gespeist werden.
Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss eines Gewässers beeinflussen, bedürfen wie ein Gewässerausbau ebenfalls einer Planfeststellung.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss in der Regel eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Ausbaumaßnahme erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. naturnaher Ausbau eines Teiches, der keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann) kann der Gewässerausbau nach vorhergehender Prüfung des Einzelfalles in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.
Die Fragen zur Genehmigungspflicht und zur Art des Genehmigungsverfahrens sowie zum Umfang der notwendigen Planunterlagen müssen im Einzelfall geprüft werden. Weitere Auskünfte können Sie unter der Tel. 0731/7040-35110 erhalten.