Wasserschutzgebiete
Zum Schutz der Brunnen der öffentlichen Wasserversorgungen bestehen im Landkreis Neu-Ulm 34 Wasserschutzgebiete. Die Schutzgebietsverordnungen beinhalten zum Schutz des Grundwassers Verbote und Beschränkungen bezüglich der Errichtung von Anlagen und der Nutzung der im Schutzgebiet liegenden Grundstücke. Die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen können unter dem Punkt Satzungen eingesehen werden. Die Originalschutzgebietskarten können bei Bedarf beim Landratsamt auf Zimmer Nr. 311 im 3. OG eingesehen werden. Es ist möglich, einen Antrag auf Befreiung von der Schutzgebietsverordnung zu stellen, der dann von Amts wegen geprüft wird.
Zusätzlich ist der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in Wasserschutzgebieten dem Bereich "Immissionsschutz & Abfallrecht" beim Landratsamt vom Verwender vier Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige hat nach dem Muster in Anlage 8 der Ersatzbaustoffverordnung zu erfolgen: www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/anlage_8.html
Eine Übersicht über die Lage der Wasserschutzgebiete finden Sie im Umweltatlas Bayern www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de&layers=lfu_domain-gew-bew,wrrl_vt_1,0;lfu_domain-gew-bew,wrrl_vt_70,18;lfu_domain-gew-bew,wrrl_vt_71,19&bm=combined_with_webkarte_grau.