Dienstleistung

Brunnenbau

Für die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung eines Hausgartens ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Ob eine Ausnahmegenehmigung vom Anschlusszwang an die öffentliche Wasserversorgung erforderlich ist, ist mit der Gemeindeverwaltung abzuklären. Im Stadtgebiet Neu-Ulm ist dies nicht erforderlich.

Die Errichtung des Brunnes muss jedoch dem Landratsamt angezeigt werden.

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