Dienstleistung

Heizöllagerung

Bei Heizöl handelt es sich um einen wassergefährdenden Stoff. Bai Lagerung und dem Umgagn mit Heizöl sind deshlb besondere Sicherheits- und Sorgfaltpflichten zu beachten. Das Lagern von  mehr als 1.000 l Heizöl (in Wasserschutzgebieten auch in geringerer Menge) ist dem Landratsamt bzw. der Stadt Neu-Ulm anzuzeigen.

Nach den Vorgaben der Anlagenverordnung (AwSV) sind unterirdische Tankanlagen (Erdtanks) generell und oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 l vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen zugelassenen Sachverständigen auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Bei allen unterirdischen Tankanlagen und oberirdischen Tankanlagen mit einem Volumen über 10.000 l ist die Prüfung alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine Prüfpflicht besteht auch vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage oder wenn die Anlage stillgelegt wird. Für Tankanlagen in Wasseschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten bestehen Sonderregelungen.

Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen und nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-35102   

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