Seine Zuständigkeit erstreckt sich
- bei Europawahlen, Volksbegehren/Volksentscheiden, Bezirks- und Landkreiswahlen auf das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm,
- bei Bundestagswahlen auf die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg sowie die Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boos, Erkheim und Pfaffenhausen aus dem Landkreis Unterallgäu (Wahlkreis 255 Neu-Ulm),
- bei Landtagswahlen auf die Städte, Märkte und Gemeinden Bellenberg, Elchingen, Illertissen, Nersingen, Neu-Ulm, Roggenburg, Senden, Vöhringen und Weißenhorn sowie die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth aus dem Landkreis Neu-Ulm (Stimmkreis 713 Neu-Ulm); die übrigen Gemeinden aus dem Landkreis Neu-Ulm zählen zum Stimmkreis 712 Memmingen.
Gemeindewahlen sind von der jeweiligen Gemeinde abzuwickeln und anschließend dem Landratsamt zur Wahlprüfung vorzulegen.
Europawahlen, Landtags- und Bezirkswahlen finden grundsätzlich alle fünf Jahre, Bundestagswahlen alle vier Jahre, Landkreis- und Gemeindewahlen alle sechs Jahre und Volksbegehren/Volksentscheide nur in besonderen Fällen statt.