Dienstleistung

Wahlen

Das Landratsamt ist in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für die Abwicklung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Landkreiswahlen sowie von Volksbegehren und Volksentscheiden zuständig. Es ist Sitz des Kreiswahlleiters bzw. der Kreiswahlleiterin.

Nach oben