Dienstleistung

Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen

Wenn ein Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation nicht möglich ist, muss das anfallende häusliche Abwasser vor der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer oder das Gundwasser in einer Kleinkläranlage gereinigt werden.  Für das Einleiten des gereinigten Abwasses in ein oberirdisches Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubins erforderlich. Mit dem Antrag ist das Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft -PSW- einzureichen.  Eine Liste zugelassener PSW und weitere Auskünfte  zum Ablauf des Verfahren erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0731-7040-35106.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Abwasserentsorgung von Einzelanwesen".

Nach oben