Um Verkehrsverbote aufgrund von Feinstaubbelastung durchführen zu können, wurden Fahrzeuge je nach Höhe ihres Schadstoffausstoßes in unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe werden unterschiedlich farbige Plaketten ausgestellt:
Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette
Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette
Hinweis: Die angegebene Ziffer auf der Feinstaubplakette steht in keinem Zusammenhang mit der Emissionsklasse des Fahrzeuges! D.h. Ziff. 4 auf der grünen Feinstaubplakette ist nicht gleichbedeutend mit der Emissionsklasse Euro 4.
Jeder, der in einer Stadt mit Verkehrsbeschränkungen, also in sogenannten Umweltzonen mit Fahrverbot unterwegs ist, benötigt eine entsprechende Feinstaubplakette.
Fahrzeuge mit Elektromotor fallen unter die Schadstoffgruppe 4 und bekommen eine grüne Plakette.
Feinstaubplaketten werden von Zulassungsbehörden, Autohäusern, KFZ-Fachwerkstätten, aber auch von Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ), ausgestellt.
Auf der Plakette wird das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eingetragen, sie ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Geltungsdauer der Feinstaubplakette ist grundsätzlich unbeschränkt, jedoch muss sie immer mit dem aktuell zugeteilten Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen.