Hilfen zur Erziehung, Unterstützungsleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche; Informationen
Wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden.
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten bzw. die notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung (Hilfeplan) aufgestellt.
Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
Erziehungsberatung
Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.
Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Familiengericht erfordern (Trennung- und Scheidungsberatung).
Ergänzend hierzu können sich Eltern unter www.bke-elternberatung.de und junge Menschen unter www.bke-jugendberatung.de Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.
Erziehung in einer Tagesgruppe
In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.
Vollzeitpflege
Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen (Pflegekinder, Hilfen für).
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.
Sonstige Hilfen
Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist oder dies droht.
Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.
Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Erziehungsberatungsstellen
- Jugendamt Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Arbeitsbereich Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst, Eingliederungshilfe § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Jugendamt Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Beratung, Unterstützung und Hilfe ist aufgrund Ihrer individuellen Situation erforderlich.
Erkundigen Sie sich bei einem Beratungstermin im Jugendamt.
Wenden Sie sich an das Jugendamt. Dieses entscheidet darüber ob ein Hilfebedarf besteht, berät hinsichtlich des weiteren Vorgehens und einer geeigneten Hilfeform und hilfe ggf. bei der Beantraugn der entsprechenden Leistung.
keine
Je nach Ausgestaltung der Hilfe werden Sie im gesetzlich vorgegebenen Rahmen an deren Kosten beteiligt.