Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie telefonisch. Sollte in Einzelfällen ein persönlicher Austausch notwendig sein, so vereinbart die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter einen Termin mit Ihnen.
Die Fachbereiche 51 (Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration), 52 (Soziales und Senioren) und 53 (Jugend und Familie) können nur nach einer Terminvereinbarung besucht werden.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung möglich
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Es können täglich maximal drei Dienstleistungen pro Person in Anspruch genommen werden
Online-Terminvereinbarung und Spontanbesuche
Es sind sowohl Spontanbesuche als auch Besuche mit Terminvereinbarung möglich. Aus organisatorischen Gründen und um Wartezeiten zu verringern, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Wartezeiten Zulassungsstelle Neu-Ulm
aktuelle Wartezeiten in der Zulassungsstelle Neu-Ulm
Eine Außensprechstunde im Rathaus Weißenhorn findet Montagnachmittag statt.
Für die Schwangerschaftsberatung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung sowohl im Landratsamt als auch für die Außensprechstunde erforderlich.