Schuldner- und Insolvenzberatung
Aktueller Hinweis
Aufgrund der aktuellen Personalsituation kommt es derzeit leider zu längeren Wartezeiten bei der Vergabe von Beratungsterminen. Sie haben jedoch stattdessen die Möglichkeit, eine Schuldner- oder Insolvenzberatung bei einem Rechtsanwalt vorzunehmen.
Für eine weitgehend kostenfreie Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen Sie einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts Neu-Ulm. Voraussetzung hierfür ist eine Bestätigung des Landratsamts Neu-Ulm, dass im Moment keine Beratung durch die Schuldner- und Insolvenzberatung im Landratsamt vorgenommen werden kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Schuldner- und Insolvenzberatung: