Mitarbeiter

Schuldner- und Insolvenzberatung
Fax:
0731 7040 - 11915

Aktueller Hinweis

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kommt es derzeit leider zu längeren Wartezeiten bei der Vergabe von Beratungsterminen. Sie haben jedoch stattdessen die Möglichkeit, eine Schuldner- oder Insolvenzberatung bei einem Rechtsanwalt vorzunehmen.

Für eine weitgehend kostenfreie Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen Sie einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts Neu-Ulm. Voraussetzung hierfür ist eine Bestätigung des Landratsamts Neu-Ulm, dass im Moment keine Beratung durch die Schuldner- und Insolvenzberatung im Landratsamt vorgenommen werden kann.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Schuldner- und Insolvenzberatung:

zur Schuldner- und Insolvenzberatung

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