Abfall

Das staatliche Abfallrecht ist von der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises zu unterscheiden. Bei Fragen zu den Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen, zu Sondermüllsammlungen, Mülltonnen, Abfallgebühren etc. wenden Sie sich deshalb bitte direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb.

Der Bereich „Abfallrecht” ist für den Vollzug des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen zuständig. Über diese Verordnungen werden verschiedene Bereiche, von der Altfahrzeug-Verordnung bis hin zum Verpackungsgesetz, geregelt.

Insbesondere obliegen diesem Bereich folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Entsorgung von gewerblichen Abfällen
  • Anordnung und Überwachung der Beseitigung von Abfällen
  • Ahndung von Verstößen, vor allem im Bereich von unerlaubten Abfallablagerungen
  • Einbau von Recyclingbaustoffen
  • Anzeige bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen
  • Zuteilung von Erzeuger- und Beförderernummern
  • Landwirtschaftlicher Klärschlamm und Bioabfallverbringung
  • Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen

Eine Übersicht sowie weitere Informationen des Bereichs Abfallrecht erhalten Sie hier.

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