Seit 1972 liegt die Entsorgungspflicht für Abfälle beim Landkreis Neu-Ulm, wobei einzelne Aufgaben dezentral von den 17 kreisangehörigen Gemeinden erledigt werden. Diese kommunale Aufgabe übernimmt seit 1995 der als eigenständiger Betrieb gegründete Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB).
Ziele, Aufgaben und Besonderheiten des AWB
Die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung der im Landkreis Neu-Ulm anfallenden Abfälle sicherzustellen.
- Die Unterhaltung und der Betrieb des Müllkraftwerks Weißenhorn
- Die Nachsorge der stillgelegten Deponie in Weißenhorn und Pfuhl
- Die sonstigen dem Betriebszweck dienenden Hilfs- und Nebengeschäfte, u.a. Erfassung und Vermarktung von Altpapier, Altmetall, Elektronikschrott, Batterien, Problemmüll
- Beseitigung von Abfällen u.a. Haus- und Sperrmüll aus privaten Haushaltungen und dem Gewerbe über seine Entsorgungsanlage
- Verwertung der Wertstoffe
Eine Besonderheit in der Abfallwirtschaft des Landkreises Neu-Ulm ist die Übertragung von Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die kreisangehörigen Gemeinden. Dadurch ist im Landkreis Neu-Ulm die Zuständigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft zweigeteilt.
Die Gemeinden sind u. a. für die Erfassung und Beförderung von Haus- und Sperrmüll sowie die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Erfassung und Kompostierung von pflanzlichen Abfällen zuständig.
Die Gemeinden sind u. a. für die Erfassung und Beförderung von Haus- und Sperrmüll sowie die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Erfassung und Kompostierung von pflanzlichen Abfällen zuständig.