Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Neu-Ulm

Seit 1972 liegt die Entsorgungspflicht für Abfälle beim Landkreis Neu-Ulm, wobei einzelne Aufgaben dezentral von den 17 kreisangehörigen Gemeinden erledigt werden. Diese kommunale Aufgabe übernimmt seit 1995 der als eigenständiger Betrieb gegründete Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB).

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Ziele, Aufgaben und Besonderheiten des AWB

Die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung der im Landkreis Neu-Ulm anfallenden Abfälle sicherzustellen.
  • Die Unterhaltung und der Betrieb des Müllkraftwerks Weißenhorn
  • Die Nachsorge der stillgelegten Deponie in Weißenhorn und Pfuhl
  • Die sonstigen dem Betriebszweck dienenden Hilfs- und Nebengeschäfte, u.a. Erfassung und Vermarktung von Altpapier, Altmetall, Elektronikschrott, Batterien, Problemmüll
  • Beseitigung  von Abfällen u.a. Haus- und Sperrmüll aus privaten Haushaltungen und dem Gewerbe über seine Entsorgungsanlage
  • Verwertung der Wertstoffe
Eine Besonderheit in der Abfallwirtschaft des Landkreises Neu-Ulm ist die Übertragung von Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die kreisangehörigen Gemeinden. Dadurch ist im Landkreis Neu-Ulm die Zuständigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft zweigeteilt.

Die Gemeinden sind u. a. für die Erfassung und Beförderung von Haus- und Sperrmüll sowie die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Erfassung und Kompostierung von pflanzlichen Abfällen zuständig.
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