Immissionsschutz

Der Bereich "Immissionsschutz" ist für den Vollzug des Bayerischen und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnungen zuständig. Die wesentlichen Aufgaben umfassen dabei:

  • die Genehmigung und Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtiger Betriebe und Anlagen wie Schmelzanlagen, Biogasanlagen, Bauschuttbrecher oder Chemieanlagen
  • die Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über Luftverunreinigungen, Lärm (bei verhaltensbezogenem Lärm, wie z.B. laute Musik des Nachbarn oder bei nächtlicher Ruhestörung, wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde (Fachbereich Sicherheit und Ordnung, die Kommune oder die Polizei), Lichtimmissionen und Erschütterungen
  • die fachtechnische Beurteilung von umweltrelevanten Betrieben und Anlagen sowie von Einzelbauvorhaben und gemeindlichen Bauleitplänen

Eine Übersicht sowie weitere Informationen des Bereichs Immissionsschutz erhalten Sie hier.

Wissenswertes

Bilder von Wasser, einem Windrad und einer Photovoltaikanlage.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Verfahrenshandbuch zum Thema Erneuerbare Energien erstellt.

Nach oben