Die häufigsten Fragen und Antworten, unter welchen Voraussetzungen vom Erdbeben betroffene Angehörige aus der Türkei nach Deutschland geholt werden können, gibt es auf der Website des Auswärtigen Amts. Benötigte Verpflichtungserklärungen können bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Neu-Ulm beantragt werden.