Aktuell

Erdbeben in der Türkei und in Syrien


Website Auswärtiges Amt

In Bezug auf die häufigsten Fragen und Antworten zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien verweisen wir auf die Website des Auswärtigen Amts. Unter anderem finden sich an dieser Stelle Antworten zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Erdbeben betroffene Angehörige aus der Türkei nach Deutschland geholt werden können.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Das Visum ist bei der zuständigen Auslandsvertretung in der Türkei oder in einer der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen der Nachbarländer Syriens zu beantragen. Für türkische Staatsangehörige wurde zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens Ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Verpflichtungserklärung im Landratsamt beantragen

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist der zuständigen Auslandsvertretung unter anderem eine Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung kann bei der zuständigen Ausländerbehörde im Landratsamt Neu-Ulm beantragt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail über erdbeben-tuerkei(at)lra.neu-ulm.de. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich einen Termin zur Vorsprache zukommen lassen.

Im Rahmen des Termins werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungsgebers (Aufenthaltstitel reicht nicht aus)
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Falls Sie selbständig sind, wird das Formular "Einkommensbescheinigung des Steuerberaters" benötigt (Download Einkommenssteuerbescheinigung des Steuerberaters). Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder ein Steuerbescheid ist nicht ausreichend
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung bzw. des Hauses mit Nachweis über die monatlichen Darlehenszahlungen (Kontoauszug ist ausreichend)
  • Daten des Besuchs (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Adresse, falls vorhanden Reisepassnummer)
Nach oben