Kircher, Helene
Helene Kircher
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie telefonisch. Sollte in Einzelfällen ein persönlicher Austausch notwendig sein, so vereinbart die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter einen Termin mit Ihnen.
Die Fachbereiche 51 (Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration), 52 (Soziales und Senioren) und 53 (Jugend und Familie) können nur nach einer Terminvereinbarung besucht werden.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung möglich
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Es können täglich maximal drei Dienstleistungen pro Person in Anspruch genommen werden
Wichtiger Hinweis: Ab 08. April bis voraussichtlich 19. April sind Termine nur mit vorheriger Terminreservierung möglich
Ab Montag, 08. April 2024, ist in der KFZ-Zulassungsstelle in Neu-Ulm bis voraussichtlich Freitag, 19. April 2024 nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Grund sind Renovierungsarbeiten. So können in diesem Zeitraum nur Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Ausgenommen sind Firmen und Gewerbetreibende. Die Abgabe am Firmenschalter muss bis 10:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung erfolgen.
Wir bitten hierfür um Verständnis!
Eine Außensprechstunde im Rathaus Weißenhorn findet Montagnachmittag statt.
Für die Schwangerschaftsberatung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung sowohl im Landratsamt als auch für die Außensprechstunde erforderlich.