Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier verantwortlich. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden vor Ort: dem Gesundheitsamt, der Lebensmittelüberwachung und dem Veterinäramt.

Lebensmittelrecht & Lebensmittelüberwachung

  • Betriebe werden regelmäßig durch die Lebensmittelkontrolleure, bei Bedarf auch mit Sachverständigen, überprüft.
  • Betriebe, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verarbeiten (z.B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse sowie Speiseeis) werden besonders intensiv überwacht.
  • Während der Betriebskontrollen werden meist auch Lebensmittelproben gezogen. Betriebskontrollen finden ohne vorherige Ankündigung statt.
Folgende Proben werden gezogen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Begutachtung gesandt:
  • Proben nach dem Probenplan
  • Verdachtsproben
  • Beschwerdeproben

Weitere Informationen und nützliche Links

Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

Leitfaden zum Download (pdf)
Seit Oktober 1998 gilt die „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe“. Für den Gastwirt bedeutet diese Zusatzstoffverordnung, dass er die Zusatzstoffe in der Speisen- und Getränkekarte veröffentlichen muss. Außerdem ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu beachten, wonach Allergene gekennzeichnet werden müssen.

Hier können Sie sich eine Musterspeisekarte herunterladen, die vorgibt, wie man die Zusatzstoffe und Allergene kenntlich machen kann.
Zur Erleichterung der Festplanung haben Ihnen sechs unserer Fachbereiche die aktuellen Vorschriften und Gesetzte sowie Empfehlungen und Tipps im "Feschtlesplaner" zusammengestellt.
Bitte beachten Sie zusätzlich bei der Planung die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen.

Der Feschtlesplaner zum Download (pdf)
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, ihnen vorliegende Ergebnisse über Gehalte an Dioxinen sowie dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen den zuständigen Behörden mitzuteilen.
Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Mitteilung- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) haben die Unternehmer hierfür die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten digitalen Dateien zu verwenden und digital zu übermitteln.

Da sich hin und wieder Änderungen ergeben können, finden Sie unter folgenden Link immer die aktuellste Version der Formulare: www.bvl.bund.de

Verbraucherinformationssystem

www.vis.bayern.de

Das Onlineportal umfasst zahlreiche Beiträge zum gesundheitlichen Verbraucherschutz und weiteren wichtigen Verbraucherthemen.
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