Denkmalfördermittel
Die Erhaltung und Instandsetzung der Baudenkmäler sind Aufgabe der Denkmalpflege. Dabei wirken die Eigentümer, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Landratsamt Neu-Ulm als Untere Denkmalschutzbehörde eng zusammen. Dies gilt nicht nur für die Planung und Ausführung, sondern auch für die finanzielle Realisierung. Der Landkreis bezuschusst entsprechende Projekte mit einem Betrag in Höhe von 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse im Rahmen der vom Landkreis Neu-Ulm verfügbaren Haushaltsmittel geleistet werden und auf diese kein Rechtsanspruch besteht.
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Kreisarchivar