Kreisrechnungsprüfung

Die Landkreisordnung für Bayern (LKrO) verpflichtet die Landkreise zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt arbeitet unabhängig und ist beim Erfüllen seiner Aufgaben nicht an Weisungen gebunden. Organisatorisch ist es eine Stabsstelle des Landratsamtes und untersteht unmittelbar dem Landrat.

Die Kreisrechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze.
Insbesondere ist darauf zu achten,
  • ob die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • ob die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
  • ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • ob die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Die Kreisrechnungsprüfung des Landkreises Neu-Ulm umfasst auch die Prüfung der Wirtschaftsführung der Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn und des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes und leitet diese dem Kreistag im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses weiter. Eventuell ergänzt er diese Feststellungen durch eigene Stellungnahmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird durch das Rechnungsprüfungsamt unterstützt, das die Funktion eines Sachverständigen ausübt.
Die Rechnungsprüfung - oder: die interne Revison - unterstützt den Landkreis bei der Erreichung seiner Ziele und wirkt als sachverständiger Gutachter und Berater für die Verwaltung und für die politischen Entscheidungsorgane. Eine Mitwirkung der Rechnungsprüfung an Verwaltungsaufgaben ist wegen des Gebotes der Trennung von Prüfung und Verwaltungshandeln nicht zulässig.

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