Heilwesen

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden kann:

  • Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • Die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • Die auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis

Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt. Für den Landkreis Neu-Ulm wird die Prüfung beim Gesundheitsamt, Landratsamt Augsburg, durchgeführt.

Zum Landratsamt Augsburg

Heilpraktiker Kenntnisprüfung

  • Die Heilpraktiker-Kenntnisprüfung wird in Bayern einheitlich durchgeführt
  • jeweils am dritten Mittwoch im März (Anmeldung bis 20. Dezember des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober (Anmeldung bis 20. Juni des laufenden Jahres)
Wegen steigender Bewerberzahlen werden die Grenzen der Prüfungskapazität erreicht. Über die Teilnahme an der Heilpraktikerüberprüfung wird künftig der frühzeitige Antragseingang entscheiden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bereits vor dem offiziellen Anmeldeschluss mit dem Erreichen der Teilnehmergrenze zu rechnen ist.
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisprüfung bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Zuständig für den Landkreis Neu-Ulm
Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich 34
Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Tel. 0731/7040-23104



Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
  • Lebenslauf
  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Ärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie infolge körperlichen Leidens oder wegen Schwäche Ihrer geistigen und körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht für die Berufsausübung ungeeignet sind.
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über Schulabschluss
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben,
  • ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
  • ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen

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