Beistandschaft, Vormundschaft, Pflegschaft

Der Bereich Beistandschaft, Vormundschaft und Pflegschaft ist unter anderem Ansprechpartner für folgende Anliegen:

  • wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt
  • wenn nicht miteinander verheiratete Eltern erklären wollen, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
  • wenn für Minderjährige ein Vormund bestellt wird
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