Dienstleistung

Fischereiaufseher

Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter (üblicherweise: Fischereivereine) und Fischereigenossenschaften werden durch die Kreisverwaltungsbehörde volljährige, zuverlässige Personen als örtlich zuständige Fischereiaufseher ernannt.

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